Trennungsjahr

Voraussetzung für die Scheidung – Der Ablauf des Trennungsjahres

Die Einhaltung eines Trennungsjahres ist Voraussetzung für die Scheidung. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres können die Eheleute voneinander geschieden werden. Das Trennungsjahr muss also grundsätzlich immer eingehalten werden, auch wenn die Ehedauer sehr kurz ist, beispielsweise bei einer Trennung noch direkt in der Hochzeitsnacht.

1. Wie lange dauert das Trennungsjahr? Das Trennungsjahr dauert, wie der Name bereits sagt, genau ein Jahr. Es muss also zwischen der Trennung der Eheleute und der Scheidung also grundsätzlich mindestens ein Jahr vergangen sein. Da das Gericht für die Durchführung des Versorgungsausgleiches jedoch meistens noch einige Monate Zeit benötigt, reichen die meisten Anwälte die Scheidung bereits 2-3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres ein. Da durch die Einreichung der Scheidung verschiedene Stichpunkte festgelegt werden, kann hier durch eine geschickte Einreichung des Scheidungsantrages Geld gespart werden. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne.

2. Ab wann spricht man von einer Trennung?
Voraussetzung für eine Scheidung in Deutschland ist, dass mindestens ein Jahr, das sog. Trennungsjahr, zwischen der Trennung der Eheleute und der Scheidung liegt.
Wann das Trennungsjahr zu laufen beginnt, hängt daher notwendigerweise davon ab, wann eine Trennung erfolgt ist. Umgangssprachlich setzt eine Trennung eine „Trennung von Tisch und Bett“ voraus (siehe auch: Getrennt leben in einer Wohnung). Das Gesetz fordert in § 1567 BGB für ein Getrenntleben, dass zwischen den Eheleuten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will. Es reicht daher nicht aus, dass sich das Ehepaar nur nicht mehr versteht. Vielmehr müssen beide Eheleute erkennbar getrennte Wege gehen.
Eindeutig liegt eine solche Trennung vor, sobald einer der Ehegatten aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen ist. Doch auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung kommt in Betracht.

3. Wie muss die Einhaltung des Trennungsjahres nachgewiesen werden?
Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt und in dem gerichtlichen Antrag ein Trennungsdatum angibt, ist für dieses Datum beweispflichtig. Sofern der andere Ehegatte das Trennungsdatum jedoch bestätigt, wird durch das Gericht kein weiterer Beweis verlangt werden. Dies wird also nur dann relevant, wenn der andere Ehegatte das Trennungsdatum bestreitet. Erst dann ist ein Nachweis für das Trennungsdatum erforderlich. Der Nachweis kann beispielsweise durch die einwohnermelderechtliche Ab- und Neuanmeldung geführt werden.

Fachanwältin für Familienrecht Tanja Rumpf rät:
„Der Streit um das genaue Trennungsdatum ist einer der häufigsten Streitpunkte unter getrenntlebenden Ehegatten. Es kommt durchaus vor, dass einer der Ehegatten später das Trennungsdatum bestreitet, da er nun doch nicht mehr geschieden werden will und die Scheidung so verhindern will. Auch finanzielle Gründe können dazu führen, dass ein Ehegatte das Trennungsdatum nicht anerkennt, da er somit seine Trennungsunterhaltsansprüche verlängern kann. Es empfiehlt sich hier ganz klar einen schriftlichen Nachweis über die Einhaltung des Trennungsjahres für die Scheidung zur Verfügung zu haben. Die Ehegatten können hierfür eine sog. Trennungsvereinbarung aufsetzen, in der sie das Trennungsdatum und die Einhaltung der Trennungsvoraussetzungen festhalten und diese Trennungsvereinbarung gemeinsam unterschreiben. Mithilfe dieser Trennungsvereinbarung ist ein Nachweis über die Einhaltung des Trennungsjahres im Scheidungsverfahren möglich. Ein Musterexemplar einer Trennungsvereinbarung finden Sie hier.
 
4. Muss die Trennung irgendwo angezeigt werden?
Es gibt keine Behörde oder ähnliches, wo die Trennung als solche angemeldet werden muss, um das Trennungsjahr wirksam anlaufen zu lassen. Auch wenn die Eheleute einfach behaupten, sie hätten das Trennungsjahr bereits eingehalten und beide Eheleute dies übereinstimmend vor Gericht angeben, wird das Gericht dies nicht weiter überprüfen können.
Zu beachten ist jedoch, sofern eine Trennung im Sinne des Gesetzes vorliegt, dass die Eheleute dazu verpflichtet sind, in dem Kalenderjahr, was auf die Trennung folgt, die Trennung dem Finanzamt gegenüber anzuzeigen, um den Steuerklassenwechsel vorzunehmen.

5. Was muss ich nach Ablauf des Trennungsjahres beachten?
Nach Ablauf des Trennungsjahres ist es möglich, die Scheidung bei Gericht einzureichen, da dann gemäß § 1566 Abs. 1 BGB vermutet wird, dass die Ehe gescheitert ist. Die Scheidung kann durch einen Ehegatten beantragt werden und der andere stimmt der Scheidung zu. Stimmt ein Ehepartner der Scheidung nicht zu, kann das Gericht die Scheidung dennoch aussprechen, wenn die Eheleute seit drei Jahren voneinander getrennt leben, § 1566 Abs. 2 BGB. Sollten Sie geschieden werden wollen, füllen Sie einfach das Online-Scheidungsformular aus oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Referatsleiter der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH und Ihr Anwalt für Familienrecht und Scheidung

Expertentipp

Fachanwältin für Familienrecht Tanja Rumpf rät:

Auch wenn die Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres durchgeführt werden kann (siehe auch: Scheidung einreichen), empfehlen wir schon zu Beginn des Trennungsjahres, sich über die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der erfolgten Trennung anwaltlich beraten zu lassen.

So können Sie verhindern, Ihnen zustehende Rechte nicht rechtszeitig geltend zu machen oder dass Sie von plötzlichen Forderungen des Ehepartners überrascht werden.

Eine Beratung schadet daher, selbst wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben, nie! Nehmen Sie hierfür gerne frühzeitig bereits mit uns Kontakt auf!