Getrennt leben in einer Wohnung
Trennung innerhalb der Ehewohnung - reicht das?
Welche Voraussetzungen sind für eine „Trennung von Tisch und Bett“ / „Trennung innerhalb der Ehewohnung“ erforderlich?
Eine „Trennung von Tisch und Bett“ bedeutet, dass keine gemeinsamen Mahlzeiten mehr eingenommen werden und nicht mehr im gemeinsamen Ehebett genächtigt wird. Auch Intimitäten dürfen zwischen den Ehegatten nicht mehr stattfinden. Hinzu kommen weitere Voraussetzungen, dass beispielsweise nicht mehr die Wäsche des anderen gewaschen wird oder auch keine gemeinsamen Einkäufe mehr getätigt werden. Es muss also klar erkennbar sein, dass jeder der Eheleute fortan seinen eigenen Haushalt führt und die Räumlichkeiten, bis auf die Gemeinschaftsräume wie Küche und Bad, unter den Eheleuten aufgeteilt werden. Nicht ausreichend ist daher, wenn die Eheleute sich nur nicht mehr gut verstehen.
Ganz klar ist die „Trennung von Tisch und Bett“ dann eingehalten, wenn einer der Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Oft bleiben die Ehegatten jedoch nach einer Trennung zunächst in der vormaligen Ehewohnung gemeinsam wohnen. Die Eheleute müssen sich nach einer Trennung darüber klar werden, ob die Trennung auf Dauer bestehen bleiben soll oder sie wieder zueinander finden. Doch auch aus finanziellen Gründen bleiben Eheleute häufig noch für eine bestimmte Zeit in der gemeinsamen Wohnung. Es ist ganz selbstverständlich, dass sich jeder der Eheleute nach einer Trennung erstmal wieder auf eigene Beine stellen muss. Hier muss viel organisiert werden. Der Gesetzgeber lässt daher auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung unter Einhaltung der Voraussetzungen für ein Getrenntleben ausreichen.
Referatsleiter der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH und Ihr Anwalt für Familienrecht und Scheidung
Expertentipp
Fachanwältin für Familienrecht Tanja Rumpf rät:
Wenn Sie sich innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung von Ihrem Ehepartner trennen, ist es umso wichtiger, dass Sie sich beide über die Trennung und das Trennungsdatum einig sind und dies auch so bleibt.
Sofern Sie nämlich keine „Fakten schaffen“, wie z.B. bei einem Auszug und einwohnermelderechtliche Ummeldung, ist es schwer, die Einhaltung des Trennungsjahres zu beweisen, wenn der andere Ehegatte sich plötzlich gegen die Scheidung wehrt. In dem Fall, wenn die Einhaltung des Trennungsjahres im Scheidungsverfahren nicht nachgewiesen werden kann, würde das Gericht die Scheidung abweisen.
Wir empfehlen daher eine Beratung durch einen Scheidungsanwalt, wie Sie bei einer Trennung innerhalb der Ehewohnung am besten vorgehen, um zu vermeiden, dass Ihnen der andere Ehegatte im Scheidungsverfahren plötzlich Steine in den Weg legt!
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