Trennung ohne Scheidung sinnvoll?

Trennung ohne Scheidung - macht das Sinn?

Nach Ablauf des Trennungsjahres ist es möglich, die Scheidung bei Gericht einzureichen, da dann gemäß § 1566 Abs. 1 BGB vermutet wird, dass die Ehe gescheitert ist. Die Scheidung kann durch einen Ehegatten beantragt werden und der andere stimmt der Scheidung zu. Stimmt ein Ehepartner der Scheidung nicht zu, kann das Gericht die Scheidung dennoch aussprechen, wenn die Eheleute seit drei Jahren voneinander getrennt leben, § 1566 Abs. 2 BGB. Die Scheidung kann nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden, gezwungen wird man hierzu jedoch nicht. Eine Scheidung kann jedoch nach Ablauf des Trennungsjahres in einigen Fällen sinnvoll sein.

Muss ich mich nach Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen?

Die Eheleute sind nicht gezwungen sich nach Ablauf des Trennungsjahres voneinander scheiden zu lassen. Sie können sich auch länger Zeit nehmen, um zu überlegen, ob sie die Ehe weiterführen wollen oder nicht. Es gibt hier keine Obergrenze, welche einzuhalten wäre. Zu beachten ist jedoch, dass in jedem Fall in dem Kalenderjahr, welches auf die Trennung folgt, die Steuerklassen gewechselt werden müssen. Viele Ehegatten bleiben jedoch bloß aus Gewohnheit miteinander verheiratet.

Da mit der Einreichung der Scheidung verschiedene Stichpunkte (für den Versorgungsausgleich, für den Zugewinnausgleich, für Unterhaltsansprüche) festgesetzt werden, sollte jedoch gut überlegt werden, ob die Ehe wirklich weiter bestehen bleiben soll, da dies finanzielle Nachteile mit sich bringen kann. So zählen beispielsweise die gegenseitigen Rentenansprüche weiter, was keinesfalls außer Acht gelassen werden sollte. Hier können sich erhebliche Ansprüche des geringer verdienenden Ehegatten ergeben. Auch Erbansprüche des getrennten Ehegatten bleiben weiter bestehen. Erst mit Zustellung des Scheidungsantrages erlischt das Erbrecht des anderen Ehegatten und auch Pflichtteilsansprüche gemäß § 1933 BGB. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich, ob ein Getrenntleben ohne Scheidung für Sie finanziell nachteilhaft sein kann.

Referatsleiter der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH und Ihr Anwalt für Familienrecht und Scheidung

RA Tanja Rumpf

Rechtsanwältin · Geschäftsführerin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Referatsleitung:
Familienrecht, Scheidungsrecht
Erbrecht und Unternehmensnachfolge


Rechtsanwältin Tanja Rumpf, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht

Expertentipp

Rechtsanwältin für Familienrecht Tanja Rumpf rät:

Für manche Ehegatten spielt eine Scheidung nach einer Trennung nicht unbedingt eine Rolle. Sie wollen sich lediglich räumlich voneinander trennen, haben aber kein Problem damit, wenn sie „auf dem Papier“ weiter verheiratet bleiben.

Doch ein solches Vorgehen sollte von den Eheleuten gut bedacht werden, da an die bestehende Ehe rechtliche Konsequenzen geknüpft sind.

Welche dies sind und ob in Ihrem Fall eine Trennung ohne Scheidung – vor allem finanziell – sinnvoll ist, besprechen wir mit Ihnen gerne im Rahmen einer Beratung. Nehmen Sie hierzu gerne mit uns Kontakt auf!