Internationale Scheidung

Die internationale Scheidung

Eine Scheidung ist international, wenn Sie und/oder Ihr Ehepartner z.B.
- eine ausländische Staatsangehörigkeit haben,
- im Ausland leben
- Vermögen im Ausland haben, etc.

Von einer internationalen Scheidung spricht man also, wenn eine Art Auslandsbezug gegeben ist.

Dies ist wichtig, um zu prüfen, wo Ihre Scheidung eingereicht werden kann. In Deutschland ist die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in § 98 FamFG geregelt. Diese Regelung wird jedoch weitgehend durch die supranationalen Regelungen verdrängt. Für EU-Mitgliedstaaten gilt die sog. Brüssel IIa-Verordnung. In dieser ist für alle EU-Mitgliedsstaaten (mit Ausnahme Dänemarks) aufgeführt, welches Gericht bei Auslandsbezug zuständig ist.

Nachdem festgestellt wurde, welches Gericht zuständig ist, ist bei einer internationalen Scheidung auch zu klären, welches Recht anwendbar ist. Hier gilt der sog. Grundsatz der lex fori, was bedeutet, dass auch ein deutsches Gericht nach dem am Ort des angerufenen Gerichts geltenden Recht, dem deutschem Prozessrecht, verfahren muss.

Referatsleiter der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH und Ihr Anwalt für Familienrecht und Scheidung

RA Tanja Rumpf

Rechtsanwältin · Geschäftsführerin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Referatsleitung:
Familienrecht, Scheidungsrecht
Erbrecht und Unternehmensnachfolge


Rechtsanwältin Tanja Rumpf, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht

Expertentipp

Rechtsanwältin für Familienrecht Tanja Rumpf rät:

Sollte bei Ihnen ein Auslandsbezug eine Rolle spielen, teilen Sie uns dies bitte mit, so dass wir prüfen können, wo Ihre Scheidung eingereicht werden kann und welches Recht einschlägig ist. Gerne können wir dies mit Ihnen im Rahmen einer Beratung klären. Nehmen Sie hierzu einfach mit uns Kontakt auf.