Einvernehmliche Scheidung

Einvernehmliche Scheidung online spart Zeit und Geld

1. Was bedeutet einvernehmliche Scheidung?

Eine einverständliche, umgangssprachlich einvernehmliche, Scheidung liegt vor, wenn sich die Eheleute über die Scheidung und über die Folgesachen einig sind. In diesem Fall ist es ausreichend, wenn nur ein Scheidungsanwalt von einem Ehegatten mit der Scheidung beauftragt wird, welcher den Scheidungsantrag bei Gericht stellt und der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt. Da in Deutschland nur ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag einreichen darf, ist auch bei einer einvernehmlichen Scheidung die Beauftragung eines Scheidungsanwaltes erforderlich. Die Zustimmung zur Scheidung durch den anderen Ehegatten unterliegt jedoch – anders als die Stellung des Scheidungsantrages – gem. § 114 FamFG nicht dem Anwaltszwang. Da zwischen den Eheleuten kein Streit über die sog. Folgesachen besteht, muss kein zweiter Scheidungsanwalt mit der Scheidung beauftragt werden.

2. Unter welchen Voraussetzungen liegt eine einvernehmliche Scheidung vor?

Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist, dass sich beide Ehegatten über die Scheidung und die Folgesachen einig sind. Zu den Scheidungsfolgesachen zählen folgende Angelegenheiten:
•    Der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
•    Kindesunterhalt für gemeinsame minderjährige Kinder
•    Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich)
•    Zuweisung der Ehewohnung
•    Hausratsaufteilung
•    Der Umgang mit den gemeinsamen Kindern
•    Die elterliche Sorge

Über die Scheidungsfolgesache Versorgungsausgleich muss das Gericht von Amts wegen entscheiden, es sei denn, dieser ist durch Ehevertrag ausgeschlossen.

3. Welchen Vorteil hat eine einvernehmliche Scheidung?

Da sich die Eheleute über die Scheidung und Folgesachen einig sind, muss kein zweiter Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragt werden, so dass in diesem Fall diese Kosten nicht anfallen. Dies führt bei einer einvernehmlichen Scheidung insgesamt zu einer wesentlichen Kostenreduzierung der insgesamt anfallenden Scheidungskosten. Sofern die Eheleute vereinbaren, dass die Scheidungskosten bei einer einvernehmlichen Scheidung insgesamt geteilt werden, ist dies die kostengünstige Möglichkeit geschieden zu werden.
Doch auch, wenn ein zweiter Anwalt mit der Scheidung beauftragt wird, ist eine einvernehmliche Scheidung kostengünstiger als eine streitige Scheidung, da gerichtlich zu klärende streitige Scheidungsfolgesachen den Verfahrenswert und damit auch die Verfahrenskosten erhöhen.

Zudem spart eine einvernehmliche Scheidung Zeit. Da sich die Eheleute über die Scheidung und alle damit im Zusammenhang stehenden Dinge bereits einig sind oder sich zumindest über die meisten einigen können, ist auch die Verfahrensdauer überschaubar. Es ist für eine einvernehmliche Scheidung nicht erforderlich, dass zwischen den Eheleuten überhaupt kein Streit besteht. Auch wenn mit Hilfe der Scheidungsanwälte eine außergerichtliche Regelung der streitigen Punkte gefunden werden kann, können die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung genutzt werden. Ihr Scheidungsanwalt berät Sie hierzu gerne!

Darüber hinaus wird das Gericht bei einer zwischen den Ehegatten vorliegenden Einigung nach Ablauf des Trennungsjahres in jedem Fall die Scheidung aussprechen. Es ist hierfür nur die Teilnahme an einem Gerichtstermin erforderlich, eine lange Beweisaufnahme und die Ansetzung mehrerer Gütetermine unterbleibt.

Kombiniert mit den Vorteilen der online Scheidung, sparen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung Kosten, Zeit und Nerven. Die einvernehmliche Scheidung kann ganz einfach über unser Online Scheidungsformular durch Sie veranlasst werden.

Referatsleiter der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH und Ihr Anwalt für Familienrecht und Scheidung

Expertentipp

Fachanwanwältin für Familienrecht Tanja Rumpf rät:

Wenn nur Sie einen Scheidungsanwalt beauftragen, können Sie mit Ihrem Ehegatten vereinbaren, dass die Scheidungskosten hälftig (oder zu jedem von Ihnen gewünschten Anteil) geteilt werden.

Auch wenn Sie sich jetzt vor der Scheidung zu hundert Prozent einig sind, kommt es nach unserer Erfahrung vor, dass man sich nach der Scheidung nicht mehr an eine derartige Vereinbarung erinnern will. Dann würde der Ehegatte mit den den Anwaltskosten alleine belastet, der im guten Glauben den Scheidungsanwalt beauftragt hat.

Solche Missverständnisse werden ausgeschlossen, wenn Sie die Vereinbarung zu den Scheidungskosten schriftlich treffen.

Die Vereinbarung zu den Kosten der Scheidung können Sie einfach selbst verfassen und unterschreiben. Sie benötigen keinen Anwalt, Notar und/oder gerichtliche Genehmigung dafür. Hierfür können Sie folgendes Muster verwenden:


Vereinbarung über die Scheidungskosten

Wir, die Eheleute
Vorname Nachname (Name Ehefrau), Adresse,
und
Vorname Nachname (Name Ehemann), Adresse, vereinbaren hiermit,
dass wir alle Kosten unserer Scheidung hälftig (oder Sie wählen eine andere Aufteilung) tragen.
Das umfaßt die Kosten für den Scheidungsanwalt und die Gerichtskosten.

Unterschrift, Datum (Ehefrau)                       Unterschrift, Datum (Ehemann)