Scheidungskostenrechner
Der Scheidungskostenrechner bietet Ihnen die Möglichkeit, die voraussichtlichen Kosten Ihrer ONLINE-SCHEIDUNG vorab berechnen zu lassen. Die Scheidungskosten fallen erst an, wenn Sie uns mit Ihrer Scheidung beauftragen. Die Eingabe Ihrer Daten in unseren Scheidungskostenrechner ist für Sie kostenlos und dient Ihrer Information. Wir führen eine einvernehmliche ONLINE-SCHEIDUNG zu den gesetzlichen Mindestgebühren und damit zum gesetzlich niedrigst möglichen Preis für Sie durch. Die für eine Scheidung gesetzlich vorgesehenen Gebühren fallen für Sie erst an, nachdem Sie uns mit Ihrer Online Scheidung beauftragt haben. Ihre angegebenen Daten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und werden vertraulich behandelt.
Geben Sie hier die Daten beider Ehegatten ein
Ergebnis
| mit Reduzierung* | ohne Reduzierung* | |
| Gerichtsgebühren** | ||
| Anwaltsgebühren | ||
| Gesamt |
* Es ist durchaus möglich, dass die Familiengerichte auf Antrag bei einer einvernehmlichen Scheidung einen Abschlag i.H.v. 20 – 25 % von dem Verfahrenswert vornehmen. Dadurch können sich Ihre Scheidungskosten unter Umständen verringern. Der Verfahrenswert wird letztlich jedoch durch das Familiengericht festgesetzt.
** Beide Ehegatten müssen bei einer Scheidung in der Regel die Hälfte der Gerichtskosten tragen. Der hier angegebene Betrag entspricht dem hälftigen Anteil an den Gerichtskosten. Zunächst muss jedoch der Gesamtbetrag bei Gericht eingezahlt werden, damit dieses den Scheidungsantrag an die Gegenseite zustellt. Sofern Sie dies wünschen, stellen wir nach Abschluss des Verfahrens für Sie einen sogenannten Kostenausgleichungsantrag, um den auf Ihren Ehepartner fallenden Anteil bei diesem einzufordern.
Die Scheidungskosten werden anhand des sogenannten Verfahrenswertes berechnet. Dieser wird erst durch das Familiengericht endgültig festgesetzt, bestimmt sich jedoch durch die oben eingegebenen Angaben. Die Berechnung mit dem Scheidungskostenrechner kann daher nicht verbindlich sein. Je genauer Ihre Angaben in unserem Scheidungskostenrechner sind, desto näher kommen die von uns hier berechneten voraussichtlichen Kosten letztlich den tatsächlichen Kosten Ihrer Scheidung.
Kurz erklärt: Die Kosten einer Online Scheidung
Was kostet eine Scheidung? Bei einer Scheidung entstehen zum einen Gerichtskosten und zum anderen Kosten für den Scheidungsanwalt.
Als Berechnungsgrundlage dient der Verfahrenswert für die Anwalts- und Gerichtskosten. Die Gerichtskosten betragen bei einer Scheidung grundsätzlich 2,0 Gebührensätze und sind im FamGKG geregelt.
Die Rechtsanwaltskosten bestimmen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gemäß § 49b BRAO darf ein Rechtsanwalt keine geringeren Gebühren verlangen, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorsieht. Eine Vereinbarung eines höheren Gebührensatzes ist jedoch grundsätzlich zulässig. Wir garantieren Ihnen jedoch, dass wir bei einer einvernehmlichen Online Scheidung lediglich die gesetzlichen Mindestgebühren ansetzen.