Scheidungsantrag

Wichtige Informationen zum Scheidungsantrag

In Deutschland muss eine Scheidung durch einen Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden. Umgangssprachlich bezeichnet man diesen Anwalt auch als „Scheidungsanwalt“. Der Scheidungsantrag kann also nicht von den Ehegatten selbst gestellt werden, sondern es muss sich mindestens einer der Ehegatten im Scheidungsverfahren vor Gericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dem zweiten Ehegatten steht es bei einer einvernehmlichen Scheidung frei, ob er einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt oder dem Scheidungsantrag einfach selbst zustimmt. Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellen möchte, muss sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Sie können einen Rechtsanwalt unserer Online-Scheidungskanzlei ganz einfach mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen, indem Sie bequem von zu Hause aus unser Online-Scheidungsformular ausfüllen. Wir melden uns im Anschluss bei Ihnen. Ihre Scheidung wird selbstverständlich erst nach Rücksprache mit Ihnen bei Gericht eingereicht.

1. Wann benötigt man bei einer Scheidung zwei Rechtsanwälte?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der ein Ehegatte durch seinen Rechtsanwalt die Scheidung bei Gericht einreicht und der andere Ehegatte, diesem Scheidungsantrag nur zustimmt, ist nur ein Anwalt für die Scheidung erforderlich. Sobald aber zwischen den Ehegatten Streitigkeiten bestehen, handelt es sich um eine sog. streitige Scheidung und beide Ehegatten müssen sich, jeweils durch ihren eigenen Rechtsanwalt, im Verfahren vor Gericht anwaltlich vertreten lassen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn einer der Ehegatten sich nicht scheiden lassen möchte oder mit dem Scheidungsantrag weitere Anträge betreffend sog. Folgesachen (z.B. Zugewinn, Unterhalt) eingereicht werden. Ob es sich bei Ihnen um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt, besprechen wir mit Ihnen gerne!

2. Wie wird der Scheidungsantrag gestellt?

Der Scheidungsantrag wird für Sie beim zuständigen Familiengericht von einem Rechtsanwalt gestellt. Heutzutage erfolgt dies üblicherweise von dem Rechtsanwalt über die Nutzung des sicheren elektronischen Kommunikationsmittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Sie müssen sich um die Einreichung der Scheidung daher nicht kümmern. Dies wird von dem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt, nach Ihrer Mandatserteilung, vorgenommen.

3. Welche Daten sind in dem Scheidungsantrag anzugeben?

Das Gesetz schreibt in § 133 FamFG bestimmte Angaben vor, die ein Scheidungsantrag unbedingt enthalten muss. Dies sind:

  • die Namen und Geburtsdaten der Ehegatten, sowie die Mitteilung ihres gewöhnlichen Aufenthalts,
  • die Namen und Geburtsdaten der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder, sowie die Mitteilung ihres gewöhnlichen Aufenthalts,
  • die Erklärung, ob die Ehegatten eine Reglung über die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern, sowie die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und an den Haushaltsgegenständen getroffen haben, und
  • die Angabe, ob Familiensachen, an denen beide Ehegatten beteiligt sind, anderweitig anhängig sind.

Bevor der Scheidungsantrag eingereicht werden kann, benötigt Ihr Scheidungsanwalt die genannten Daten von Ihnen. Sie können uns diese Daten entweder durch Ausfüllen des Online-Scheidungs-Formulars mitteilen und/oder wir gehen die entsprechenden Daten mit Ihnen im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung durch. Sofern Sie bei bestimmten Angaben unsicher sind oder Ihnen gewisse Daten nicht bekannt sind (z.B. Aufenthalt des Ehegatten), nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie selbstverständlich gerne dazu, wie in Ihrem Fall weiter vorgegangen werden muss.

4. Wo muss der Scheidungsantrag gestellt werden?

Der Scheidungsantrag muss beim zuständigen Familiengericht durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Bei dem Familiengericht handelt es sich um eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts. Welches Gericht in Ihrem Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach einer im Gesetz vorgeschriebenen Rangfolge. Für die Beurteilung des zuständigen Gerichts ist insbesondere entscheidend, wo – falls vorhanden – gemeinsame Kinder wohnen und die Ehegatten leben bzw. zuletzt gelebt haben. Bei welchem örtlich zuständigen Gericht Ihre Scheidung eingereicht werden muss, überprüfen wir für Sie, sobald Sie uns mit der Scheidung beauftragt haben.

5. Wann kann der Scheidungsantrag gestellt werden?

Ungefähr 9 bis 10 Monate nach der Trennung kann der Scheidungsantrag üblicherweise bei Gericht eingereicht werden. Das Trennungsjahr ist zu diesem Zeitpunkt zwar noch nicht abgelaufen, allerdings liegt die Dauer eines Scheidungsverfahrens zwischen 3 und 7 Monaten, so dass das Trennungsjahr im Zeitpunkt des Scheidungstermins abgelaufen sein wird. Grundsätzlich müssen erst zu diesem Termin alle Scheidungsvoraussetzungen vorliegen. Hiervon bestehen allerdings Ausnahmen. Wenn ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung gestellt wird, prüft das Gericht die Erfolgsaussichten zum Zeitpunkt der Antragstellung. In diesem Fall muss das Trennungsjahr bereits zu diesem Zeitpunkt abgelaufen sein. Auch bei einer sog. Blitzscheidung, wenn kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird, kann die Scheidung erst ca. 11 Monate nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Gerne beraten wir Sie dazu, wann in Ihrem Fall die Scheidung eingereicht werden kann.

Referatsleiter der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH und Ihr Anwalt für Familienrecht und Scheidung

Expertentipp

Fachanwältin für Familienrecht Tanja Rumpf rät:

Online-Scheidung – Über unsere Online-Scheidungskanzlei haben Sie die Möglichkeit Ihre Scheidung ganz bequem von zu Hause aus über unser Online-Scheidungsformular in Auftrag zu geben. Unsere Scheidungsanwälte stehen Ihnen natürlich auch bei einer Online-Scheidung für Fragen, sowie Besprechungen über die modernen Online-Kommunikationsmittel, wie Videokonferenz oder Telefon zur Verfügung. Unsere Erfahrung zeigt, dass bei einem so emotionalen und belastenden Thema, wie einer Scheidung, der Weg über Online-Kommunikationsmittel den Ehegatten Erleichterung bietet. Ihr Scheidungsanwalt steht Ihnen kurzfristig für eine Besprechung oder zur Beantwortung Ihrer Fragen per E-Mail zur Verfügung. Ein langes Warten auf persönliche Besprechungstermine ist damit überflüssig und gibt Ihnen dadurch das nötige Vertrauen, was bei einer Scheidung erforderlich ist. Doch auch, wenn Sie lediglich noch „auf dem Papier“ miteinander verheiratet sind, die Scheidung somit einfach nur hinter sich bringen möchten, ist eine Online-Scheidung bei uns die richtige Wahl, um die Scheidung schnell und unkompliziert zu erledigen.

Da Sie für eine Scheidung in Deutschland einen Rechtsanwalt beauftragen müssen, haben Sie bei einer Online-Scheidung über uns die Möglichkeit, Geld zu sparen, wenn sie und Ihr Ehegatte sich einig sind, indem Sie nur einen Scheidungsanwalt mit Ihrer Scheidung beauftragen und eine Vereinbarung über die Kostenteilung der Scheidungskosten treffen (siehe auch: Scheidungskosten). Bei unserer Online-Scheidungskanzlei berechnen wir Ihnen lediglich die gesetzlich vorgesehenen Mindestgebühren für eine Scheidung, was bedeutet, dass Sie bei keiner anderen Kanzlei günstiger geschieden werden können, als über uns. Wie eine Online-Scheidung über uns abläuft, erfahren Sie hier (Ablauf Online-Scheidung).

Nehmen Sie für Ihre Scheidung mit uns einfach über unser Online-Scheidungsformular Kontakt auf.