Scheidungsanwalt

Scheidungsanwalt: reicht ein Rechtsanwalt für die Scheidung?

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass sich mindestens ein Ehegatte bei einer Scheidung vor Gericht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen muss. Ein solcher Anwalt ist ein normaler Rechtsanwalt, wird aber im Falle einer Scheidung oft als „Scheidungsanwalt“ bezeichnet.

1. Nur ein Scheidungsanwalt – oder zwei?

Da in Deutschland der sog. Anwaltszwang herrscht, benötigt man mindestens einen Rechtsanwalt, wenn man geschieden werden möchte. Die Einreichung der Scheidung kann in Deutschland nur durch einen Rechtsanwalt geschehen. Das bedeutet aber, dass derjenige Ehegatte, der die Scheidung nicht einreicht, sondern dem Scheidungsantrag nur zustimmt, keinen Rechtsanwalt benötigt. Dies ist bei einvernehmlichen Scheidungen der Fall. Sobald eine Scheidung jedoch streitig wird und weitere Folgesachen gerichtlich zu klären sind, kann es sein, dass ein zweiter Rechtsanwalt gesetzlich vorgeschrieben ist. Ohnehin empfehlen wir, dass sich Ehegatten bei streitigen Scheidungen jeweils anwaltlich vertreten zu lassen.

2. Kann man gemeinsam einen Rechtsanwalt beauftragen?

Wenn sich die Eheleute über die Scheidung einig sind, ist bei vielen der Wunsch da, nur einen Rechtsanwalt gemeinsam zu beauftragen, insbesondere auch um Kosten zu sparen. Mit dieser Vorstellung sind Sie nicht alleine. Die meisten Eheleute gehen davon aus, dass sie sich von einem Anwalt gemeinsam bei der Scheidung vertreten lassen können. Doch dies ist gesetzlich nicht erlaubt! Ein Anwalt darf jeweils nur die Interessen seines eigenen Mandanten vertreten. Auch wenn Sie sich über die Scheidung vollständig einig sind, sind Sie in einem Gerichtsverfahren (auch ein Scheidungsverfahren ist ein solches) „Gegner“. Es besteht eine sog. Interessenkollision zwischen Ihnen. In einem solchen Fall ist es einem Anwalt nicht erlaubt, beide Beteiligte gleichzeitig zu vertreten. Da es jedoch so ist, dass sich ohnehin nur einer der Ehegatten bei einer einvernehmlichen Scheidung anwaltlich vertreten lassen muss (siehe 1.), ist es ausreichend, wenn einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragt. Der andere Ehegatte kann dann, ohne eigenen Scheidungsanwalt, der Scheidung im gerichtlichen Verfahren selbst zustimmen. Selbstverständlich besteht in diesem Fall das Mandatsverhältnis nur zwischen dem Auftraggeber-Ehegatte und dem beauftragten Rechtsanwalt, nicht zwischen dem anderen Ehegatten und dem Scheidungsanwalt. Dies hat zur Folge, dass der Auftraggeber letztlich auch alleiniger Kostenschuldner der Rechtsanwaltskosten ist. Allerdings können Sie untereinander eine Vereinbarung treffen, dass Sie sich die Kosten für den notwendigen Scheidungsanwalt teilen. Ein Muster, wie eine solche Vereinbarung rechtssicher aussehen muss, finden Sie hier. Gerne beraten wir Sie hierzu auch näher. Nehmen Sie dazu einfach über unser Scheidungs-Formular mit uns Kontakt auf.

3. Warum sollte ich derjenige sein, der den Scheidungsanwalt beauftragt?

Der Vorteil für denjenigen, der den Scheidungsanwalt beauftragt, ist, dass ihm der Anwalt im gesamten Verfahren zur Seite steht. Der Ehegatte wird durch den Scheidungsanwalt im gerichtlichen Verfahren vertreten, bekommt alle Schreiben zusammen mit Hinweisen und hat das gesamte Verfahren über einen Ansprechpartner. Auch im Gerichtstermin sitzt der Scheidungsanwalt neben Ihnen und steht Ihnen für Fragen im Termin zur Verfügung. Es lohnt sich daher durchaus, wenn Sie derjenige sind, der die Scheidung einreicht.

4. Wie finde ich einen guten Scheidungsanwalt?

In unserer Online-Scheidungskanzlei finden Sie ausschließlich Rechtsanwälte, die fachliche Experten auf dem Gebiet der Scheidung sind (siehe auch: Fachanwalt Familienrecht). Da in einem Scheidungsverfahren, auch wenn dieses zunächst einvernehmlich ist, immer wieder doch plötzlich Streit zwischen den Ehegatten entsteht, empfiehlt es sich, bei Ihrer persönlichen Scheidung auf absolute Experten zu setzen. Selbstverständlich kann jeder „Wald- und Wiesenanwalt“ die Scheidung für Sie bei Gericht einreichen. Wie gut Sie jedoch auf dem Weg – bis zur rechtskräftigen Scheidung – beraten und vertreten werden, sollten Sie in die Hände von Fachleuten auf dem Gebiet der Scheidung legen. Wenn Sie unser Online-Scheidungsformular für Ihre Scheidung nutzen wollen, so können Sie sicher sein, dass Ihre Scheidung bei unseren fachlich kompetenten Scheidungsanwälten in den besten Händen liegt.

Referatsleiter der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH und Ihr Anwalt für Familienrecht und Scheidung

RA Tanja Rumpf

Rechtsanwältin · Geschäftsführerin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Referatsleitung:
Familienrecht, Scheidungsrecht
Erbrecht und Unternehmensnachfolge


Rechtsanwältin Tanja Rumpf, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht

Expertentipp

Rechtsanwältin für Familienrecht Tanja Rumpf rät:

Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner sich über die Scheidung einig sind, beauftragen Sie nur einen Scheidungsanwalt mit Ihrer Scheidung. Sie können so enorme Kosten sparen.

Treten zwischen Ihnen allerdings schon im Trennungsjahr Streitigkeiten auf, so empfiehlt es sich, dass jeder von Ihnen einen eigenen Scheidungsanwalt beauftragt. In jedem Fall empfiehlt es sich, dass Sie sich anwaltlich über Ihre eigenen Ansprüche bei einer Scheidung beraten lassen, auch wenn Sie sich anschließend dazu entscheiden, dass nur einer von Ihnen einen Rechtsanwalt mit dem Scheidungsverfahren beauftragt.

Gerne beraten wir Sie dazu, ob ein zweiter Anwalt in Ihrem Fall sinnvoll erscheint. Nehmen Sie hierzu einfach mit uns Kontakt auf.