Scheidung einreichen
Scheidung einreichen
Indem ein Scheidungsanwalt den Scheidungsantrag an das zuständige Familiengericht übersendet, wird die Scheidung bei Gericht eingereicht. Dies ist der Beginn des gerichtlichen Scheidungsverfahrens. In Deutschland muss mindestens einer der Ehegatten sich im Scheidungsverfahren anwaltlich durch einen Scheidungsanwalt vertreten lassen, da der Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden muss. Sie können die Scheidung daher nicht selbst beantragen (siehe auch: „Scheidung ohne Anwalt“).
Der Scheidungsantrag kann von dem Scheidungsanwalt online an das Gericht übermittelt werden. Eine persönliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Aus diesem Grund ist die Einreichung der Scheidung mit Hilfe eines Scheidungsanwalts für Sie ganz einfach und bedeutet keinen großen Aufwand, insbesondere, wenn Sie die Scheidung über unser Online-Scheidungsformular einreichen lassen möchten.
Sind sich beide Ehegatten über die Scheidung einig (siehe auch: „einvernehmliche Scheidung“), dann kann die Scheidung für alle Beteiligte auch, ohne Streit um die Kinder, das Umgangsrecht, Unterhaltsansprüche oder wer den Hausrat behalten darf, über die Bühne gehen. Eine solche einvernehmliche Scheidung spart Zeit und Nerven. Es kann daher durchaus vorteilhaft sein, wenn sich die Eheleute vor der Einreichung der Scheidung über diese Dinge untereinander einigen. Sofern hier zwischen den Ehegatten Einigkeit besteht, kann die Scheidung von einem Scheidungsanwalt nach dem Trennungsjahr unmittelbar eingereicht werden. Genau hierfür bietet sich unser Online-Scheidungsformular geradezu an.
Sofern Sie sich über die Scheidung einig sind und lediglich einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt damit beauftragt, die Scheidung einzureichen, können Sie sich nervenaufreibende Termine bei einem Rechtsanwalt sparen. Die Einreichung der Scheidung kann ganz bequem von zu Hause aus über unser Online-Scheidungsformular beantragt werden. Selbstverständlich stehen wir von der Scheidung-Online-Kanzlei Ihnen jederzeit vor und während des Scheidungsverfahrens insbesondere telefonisch, per Videokonferenz oder per E-Mail zur Verfügung, um auftauchende Fragen im Rahmen der Scheidung zu klären. Sie erhalten bei unserer Online-Scheidungskanzlei eine Scheidung zu den gesetzlichen Mindestgebühren und haben darüber hinaus den Vorteil sich emotionale Gespräche über Themen, mit denen Sie gerne abschließen möchten, zu sparen.
Gerne vertreten wir Sie bei Ihrer Online-Scheidung. Füllen Sie hierzu einfach unser Online-Scheidungsformular aus.
Referatsleiter der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH und Ihr Anwalt für Familienrecht und Scheidung

Rechtsanwältin · Geschäftsführerin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Referatsleitung:
Familienrecht, Scheidungsrecht
Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Expertentipp
Rechtsanwältin für Familienrecht Tanja Rumpf rät:
Sofern Sie sich dazu entscheiden, dass nur ein Anwalt für Ihre Scheidung beauftragt wird, so trägt grundsätzlich derjenige Ehegatte, der einen Rechtsanwalt beauftragt, die Rechtsanwaltsgebühren für die Scheidung alleine. Wenn Sie also mit Ihrem Ehepartner eine hiervon abweichende Vereinbarung (z.B. Teilung der Rechtsanwaltskosten) treffen möchten, so empfehlen wir Ihnen dringend, dass Sie diese Vereinbarung schriftlich festhalten.
Denken Sie bitte immer daran, dass auch eine einvernehmliche Scheidung oftmals sich im Laufe des Scheidungsverfahren letztlich doch als problembehaftet herausstellen kann. Bei lediglich mündlichen Vereinbarungen unter den Ehegatten, haben wir es leider schon zu oft erlebt, dass der andere Ehegatte sich an die mündliche Vereinbarung nicht mehr halten lassen wollte.
Eine schriftliche Vereinbarung kann zwischen Ihnen als Ehegatten selbst aufgesetzt und unterschrieben werden. Alternativ können Sie auch unser Musterformular für eine solche Scheidungskostenvereinbarung verwenden.
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